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Art. 1  Name und Sitz

Unter dem Namen „Ludothek Illnau - Effretikon“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweiz. Zivilgesetzbuches mit Sitz in Illnau - Effretikon.

Art. 2  Zweck

Der Verein bezweckt den Betrieb einer Ludothek.

Art. 3  Betriebsjahr

 Das Betriebsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 

Art. 4  Mitgliedschaft

Aktivmitglieder
Aktivmitglieder können alle natürlichen Personen werden, die die Zielsetzung des Vereins unterstützen.

Passivmitglieder
Als
Passivmitglieder können natürliche sowie auch juristische Personen aufge­nommen werden.

Art. 5  Austritt von Mitgliedern 

Der Austritt eines Mitgliedes ist jeweils auf das Ende eines Betriebsjahres möglich. Er erfolgt schriftlich an den Präsidenten, spätestens einen Monat vor Ablauf des Betriebsjahres. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Ver­einsvermögen.

Art. 6  Organe

 Die Organe des Vereins sind:

- die Mitgliederversammlung

- der Vorstand

- die Revisoren

Art. 7  Mitgliederversammlung (Generalversammlung)

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Weitere Versammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen. Der Präsident ist ausserdem verpflichtet, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies verlangt.

Die Mitglieder werden mindestens 20 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden schriftlich eingeladen.

Anträge an die Mitgliederversammlung sind 14 Tage im Voraus schriftlich an den Präsidenten zu richten.

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Wahl des Präsidenten

- Wahl des Vorstandes

- Wahl der Revisoren

- Wahl des Ersatzrevisors

- Abnahme der Jahresrechnung und des Geschäftsberichtes

- Beschlussfassung über das Jahresbudget und Festsetzung des
     Mitgliederbeitrages jeweils für ein Jahr

- Genehmigung des vom Vorstand vorgeschlagenen Tätigkeitsprogramms

Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfachem Mehr. An der Versammlung hat jedes Aktiv-mitglied eine Stimme. Präsident oder Vizepräsident leiten normalerweise die Mitgliederversammlung. Über die Beschlüsse wird Protokoll geführt.

Art. 8  Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern:

- Präsident

- Vizepräsident

- Aktuar

- Kassier

- Beisitzer

Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt diesen gegen aussen.

Art. 9  Revisoren

 Die Revisoren kontrollieren die Jahresrechnung und die Buchführung des Vereins. 

Art. 10  Unterschrift

Für die Abwicklung der Vereinsgeschäfte ist die Kollektivunterschrift zu zweien von Präsident oder Vizepräsident und Kassier erforderlich. Für die laufenden Bank- und Postgeschäfte genügt die Einzelunterschrift des Kassiers.

Art. 11  Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art. 12  Statutenänderung

Für die Änderung der Statuten ist die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss ist nur möglich, wenn die Ände­rungsvorschläge mit der Einladung zur Mitgliederversammlung publiziert worden sind.

Art. 13  Auflösung des Vereins

Der Verein kann durch Beschluss einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Aktivmitglieder an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung aufgelöst werden.

Die Versammlung verfügt über das Schicksal des Vereinsvermögens. Dieses soll einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.

Für den Vollzug eines solchen Vereinsbeschlusses ist in erster Linie der Vorstand zuständig. Ist dieser nicht mehr handlungsfähig, so haben die verbleibenden Mitglieder einen Liquidator zu bestimmen.

Art. 14  Schlussbestimmung

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 28. August 1987 beraten und genehmigt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen wurden an den Generalversammlungen vom 10.11.1989, 24.11.2000 sowie 21.11.2003 geneh­migt.

 Illnau-Effretikon,  22. November 2003

 Die Präsidentin:                  Die Aktuarin:

 Doris Hutter                         Susanne Kanzler


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